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02.12.2022

Energiepreispauschale für Studierende: 200 Euro Einmalzahlung

Studierende und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bundestag hat dem entsprechenden Gesetzentwurf nun zugestimmt. Das Gesetz soll am 21.12.2022 in Kraft treten. Die Auszahlung soll zu Beginn des Jahres 2023 starten.

Erforderlich ist laut Bundesregierung ein Antrag. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale sei, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind. Die Energiepreispauschale werde nicht der Besteuerung unterliegen. Sie solle weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.

Bundesregierung, PM vom 01.12.2022