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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

30.04.2025

Fehlende Widerrufsbelehrung: Kostet Gartenbauer gesamten Lohn

Das Landgericht (LG) Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, der in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen dürfte. Einem Handwerker, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu. Das LG hat die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des kompletten Werklohns abgewiesen. mehr...

30.04.2025

Prüfungsanordnung: Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage

Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Absatz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Anschluss an das Senatsurteil vom 20.02.1990 (IX R 83/88) entschieden. mehr...

30.04.2025

Steuergerechtigkeit: Hessen meldet Erfolge bei Auswertung der Dubai-Daten

Knapp 400.000 Euro Mehreinnahmen brachte die Auswertung der Dubai-Daten für Hessen. Das zeigt die aktuelle Zwischenbilanz der Steuerfahndung in Hessen, wie das Finanzministerium des Bundeslandes meldet. Nach Angaben von Hessens Finanzminister R. Alexander Lorenz (CDU) wurden elf Steuerstrafverfahren eingeleitet. mehr...

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