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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

02.10.2024

Cum-Cum und Cum-Ex: Bundesregierung nennt Daten

380 Cum-Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen nicht anrechenbarer oder erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von 3,8 Milliarden Euro haben sich zum 31.12.2023 in Bearbeitung befunden. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/12988) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/12678) der Gruppe Die Linke. mehr...

02.10.2024

Corona-Soforthilfe: Nicht ohne Nebenbestimmungen

Nebenbestimmungen zu Bewilligungsbescheiden über die Corona-Soforthilfen in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht isoliert aufgehoben werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. mehr...

02.10.2024

Gewalt und Todesdrohungen: Rechtfertigen Entzug des Sorgerechts

Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter sei eine spezielle Form der Kindesmisshandlung, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, das die Beschwerde eines Vaters gegen die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter zurückwies. mehr...

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