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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

02.04.2025

Eventim: Darf Ticketversicherung nicht manipulativ aufdrängen

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat es dem Ticketanbieter Eventim untersagt, Käufern auf manipulative und irreführende Weise eine Ticketversicherung anzubieten. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt. Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kunden durch die Gestaltung der Website unzulässig zu beeinflussen, um sie zum Abschluss der Versicherung zu drängen. mehr...

02.04.2025

"Ossi"-Aufkleber: Strafbarkeit wegen mittiger Buchstaben erneut zu überprüfen

Ein Mann hatte einen Ossi-Aufkleber auf seinem Kfz angebracht. Die Staatsanwaltschaft witterte eine Straftat: Die beiden S in der Mitte des Wortes glichen den verbotenen SS-Runen. Doch das Amtsgericht (AG) Northeim sprach den Mann frei. Ob es dabei bleibt, ist allerdings offen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat den Freispruch aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. mehr...

02.04.2025

Photovoltaik-Anlage: So bleibt sie 2025 steuerfrei

Für eine kleine PV-Anlage muss seit 2022 in der Regel keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Ab 2025 gilt die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt peak (kWp) sogar für sämtliche Gebäudearten, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) und teilt drei wichtige Fakten für kleine und privat betriebene PV-Anlagen mit. mehr...

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