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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

16.04.2026

Abschleppkosten: In Nordrhein-Westfalen fehlt Rechtsgrundlage für Inanspruchnahme des Parksünders

Wird ein falsch geparktes Kfz abgeschleppt, können die Ämter in NRW die Abschleppkosten derzeit nicht dem Parksünder in Rechnung stellen. Denn es fehlt an einer Rechtsgrundlage. Allerdings schließt das Verwaltungsgericht (VG) Köln eine rückwirkende Heilung nicht aus. mehr...

16.04.2026

Energiesteuer: Gesetzentwurf zur Senkung eingebracht

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf für eine befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter eingebracht (BT-Drs. 21/5321). Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Entwurf. mehr...

16.04.2026

Kreuzfahrt in die Quarantäne: Reiseabbruchversicherung greift nicht

Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur erstatten, wenn eine Reise tatsächlich abgebrochen wurde. Wenn der Reisende die Reise angetreten hat und nur Teilleistungen nicht in Anspruch nimmt, aber mit dem gebuchten Beförderungsmittel zurückkehrt, liegt in der Regel kein Abbruch vor, sondern nur eine nicht mitversicherte Unterbrechung der Reise. Die Versicherung... mehr...

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