Herzlich Willkommen!

 

 

Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

18.07.2025

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Beihilfeprüfung im Rahmen der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. mehr...

18.07.2025

Garten verschönern: Einsatz von Profis wirkt sich steuermindernd aus

Wer seinen Garten mithilfe von Profis verschönern lässt, kann die Kosten steuermindernd ansetzen: Für haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen sind bis zu 5.200 Euro Steuerbonus im Jahr drin. mehr...

18.07.2025

Private Fähr- bzw. Mautgebühren: Mindern geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung nicht

Die von einem Mitarbeiter getragenen während einer Privatfahrt entstandenen Fähr- oder Mautkosten mindern den geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin. mehr...

Weitere Artikel anzeigen

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Jetzt kontaktieren