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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

07.09.2026

Blumenkübel: Dürfen nicht auf dem Gehweg bleiben

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat einer Anwohnerin zu Recht aufgegeben, auf ei­nem Gehweg aufgestellte Blumenkübel zu entfernen. Das hat das Oberverwal­tungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und die Beschwerde der Mülheimerin gegen den vorange­gangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf zurückgewiesen. mehr...

07.09.2026

DAZN-Preisklausel: Intransparent?

Die Preisanpassungsklausel, mit der der Streaminganbieter DAZN die Abo-Preise für Bestandskunden zweimal teilweise deutlich erhöht hat, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm intransparent und unangemessen. Das machte der 12. Zivilsenat am 04.09.2026 in der mündlichen Verhandlung über die Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die DAZN Limited deutlich... mehr...

07.09.2026

Freiwillige Bilanzierung: Schließt Ist-Besteuerung aus

Wie der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt berichtet, hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung von Freiberuflern bestätigt. Demnach können nicht buchführungspflichtige Freiberufler die Ist-Besteuerung nicht in Anspruch nehmen, wenn sie freiwillig Bücher führen und ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. mehr...

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