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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

13.10.2026

Erbschaftsteuer: Steuerberaterkammer fordert umfassende Reform

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) dringt auf eine umfassende Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. In einem Positionspapier fordert sie insbesondere verlässlichere Regeln für die Unternehmensnachfolge, steuerfreie Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten sowie höhere Freibeträge. mehr...

13.10.2026

Fernwärmepreise: Verbraucherzentrale erzielt Teilerfolg gegen E.ON

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Musterfeststellungsverfahren um Fernwärmepreise gegen E.ON Energy Solutions teilweise recht gegeben. Zwar scheiterte die Verbraucherschutzorganisation mit dem Versuch, bestimmte Preisanpassungsklauseln generell für unwirksam erklären zu lassen. Für drei konkrete Versorgungsgebiete stellten die Richter jedoch... mehr...

13.10.2026

Glatteis auf Fitnessstudio-Parkplatz: Grundstückseigentümerin haftet für Sturz

Ein Mann ist auf dem Weg ins Fitnessstudio auf einer vereisten Stelle auf dem Parkplatz gestürzt und hat sich dabei das Schienbein gebrochen. Das Landgericht (LG) Landau sprach ihm nun 5.000 Euro Schmerzensgeld zu und stellte fest, dass die Grundstückseigentümerin auch für weitere Unfallfolgen haften muss. mehr...

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