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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

05.11.2024

Aldi Süd: Muss seine Preiswerbung ändern

Aldi Süd darf Produkte nicht länger als "Preis-Highlight" unter Angabe eines früheren Preises bewerben, wenn der als "Highlight" bezeichnete Preis höher ist als der niedrigste Preis, der in den letzten 30 Tagen vor der Preisherabsetzung verlangt wurde. Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf entschieden und damit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. recht gegeben. Aldi habe mit der Werbung gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen. mehr...

05.11.2024

Anlage EÜR 2024: Neues Eintragungsfeld unter anderem zum häuslichen Arbeiten

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 02.09.2024 (BStBl I 2024, 1148) eine neue Anlage EÜR 2024 bekannt gemacht. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin. mehr...

05.11.2024

Abwerbung von Mitarbeitern: Nicht per se unlauter

Besteht gegen eine konkurrierende Firma im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Anspruch auf Unterlassung der Abwerbung von Mitarbeitern? Es kommt darauf an, so das Landgericht (LG) Koblenz. Entscheidend sei, ob der konkurrierende Unternehmer mit der Abwerbung einen verwerflichen Zweck verfolgt oder bei der Abwerbung selbst verwerfliche Mittel oder Methoden anwendet. mehr...

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