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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

26.05.2026

Behauptung (falscher) Tatsachen auf Bewertungsplattform: Plattformbetreiber muss Nutzerdaten herausgeben

Auf einer Bewertungsplattform im Internet macht ein Nutzer eine Angabe zum Gehalt, das sein ehemaliger Arbeitgeber gezahlt hat. Der Arbeitgeber, der die Unwahrheit der Angabe geltend macht, will daraufhin vom Betreiber der Plattform die Daten des Nutzers wissen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hält das für berechtigt. Denn beim Gehalt handele es sich um eine dem Beweis zugängliche Tatsache... mehr...

26.05.2026

Nullsteuersatz: Kann bei Kraftstoffen nicht angewendet werden

Die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder eines Nullsteuersatzes auf Kraftstoffe in Form von Diesel und Benzin ist mit Blick auf europäisches Recht nicht zulässig. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/5928) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5615). mehr...

26.05.2026

Private Veräußerungsgeschäfte: Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung

Eine Anschaffung im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) liegt auch dann vor, wenn es im laufenden Scheidungsverfahren und gleichzeitigem gerichtlichen Verfahren über einen vorzeitigen Zugewinnausgleich zu Übertragungen von Grundstücken unter Anrechnung auf die zukünftige Zugewinnausgleichforderung kommt und die Ehegatten in der Folgezeit das Scheidungsverfahren nicht... mehr...

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