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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

25.08.2026

GmbH & Co. KG: Kein Vorsteuerabzug bei Steuerberatungskosten nach Anteils-Schenkung

Eine GmbH & Co. KG kann keine Vorsteuer aus Steuerberatungskosten geltend machen, die im Zusammenhang mit der schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen und der hierfür erforderlichen Unternehmensbewertung entstehen. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Gegen die Entscheidung ist Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (V R 13/26). mehr...

25.08.2026

AfD-Mitglieder und -Unterstützer: Waffenverbote bestätigt

Mitglieder und Unterstützer der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt entschieden und damit – wie bereits das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg – die Widerrufe der Waffenbesitzkarten von drei Männern bestätigt. mehr...

25.08.2026

Grundsteuerbescheid aufgehoben: Differenzierende Hebesätze in der Stadt Krefeld rechtswidrig

Die Stadt Krefeld hat eine Grundstückseigentümerin im Jahr 2025 zu Unrecht zu Grundsteuern von knapp 3.000 Euro herangezogen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) hob den entsprechenden Grundsteuerbescheid auf, weil die von der Stadt festgelegten unterschiedlichen Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. mehr...

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