Herzlich Willkommen!

 

 

Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

11.03.2026

Erbschaftssteuer: AfD sieht Asymmetrie

Die unterschiedlichen Freibeträge für Familienangehörige bei der Erbschaftssteuer thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/4413). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob nach deren Auffassung "die hohen Freibeträge bei Vermögensdispositionen unter Ehegatten und von Eltern hin zu Kindern für ein zeitgemäßes Deutschland" stehen. Sie fragt ferner, ob Erbsch... mehr...

11.03.2026

Disziplinarmaßnahme: Polizeivollzugsbeamter in Berufungsverfahren mit Verschärfung konfrontiert

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem von der Polizeidirektion Osnabrück gegen einen niedersächsischen Polizeivollzugsbeamten geführten Berufungsverfahren die mit der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück ausgesprochene Disziplinarmaßnahme verschärft. mehr...

11.03.2026

Rechtsbehelfsbelehrung: Trotz fehlender E-Mail-Adresse nicht unrichtig

Gibt eine Behörde in der Rechtsbehelfsbelehrung an, dass ein Rechtsbehelf auch elektronisch eingelegt werden könne, verpasst sie es aber, zugleich ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, macht das die Belehrung nicht unrichtig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden. mehr...

Weitere Artikel anzeigen

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Jetzt kontaktieren