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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

16.04.2026

Stromsteuer: Gesetzentwurf stellt Senkung für alle in Aussicht

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vorgelegt (BT-Drs. 21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt einen Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nicht-betriebliche und 0,5 Euro für MWh für die betriebliche Verwendung. mehr...

16.04.2026

Kreuzfahrt in die Quarantäne: Reiseabbruchversicherung greift nicht

Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur erstatten, wenn eine Reise tatsächlich abgebrochen wurde. Wenn der Reisende die Reise angetreten hat und nur Teilleistungen nicht in Anspruch nimmt, aber mit dem gebuchten Beförderungsmittel zurückkehrt, liegt in der Regel kein Abbruch vor, sondern nur eine nicht mitversicherte Unterbrechung der Reise. Die Versicherung... mehr...

16.04.2026

Vorübergehender Auslandsaufenthalt: Dennoch Anspruch auf SGB-II-Leistungen möglich

Einem Leistungsempfänger können auch für den Zeitraum eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) vorläufig zu erbringen sein. Das zeigt eine Eilentscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG). mehr...

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