Zurück

23.04.2024

McFIT-Studios: Vorgehen bei Preiserhöhung unzulässig

Wer das Drehkreuz am Eingang passierte, stimmte automatisch einer Preiserhöhung zu: Diese Geschäftspraxis hat das Landgericht (LG) Bamberg der RSG Group GmbH untersagt, die Fitnessstudios der Marke McFIT betreibt. Das LG sieht darin eine aggressive geschäftliche Handlung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen das Vorgehen des Unternehmens geklagt.

"Mitgliedern mit dem Betreten des Fitnessstudios die Zustimmung zu einer Preiserhöhung aufzuzwingen, geht gar nicht. Mitglieder müssen sicher sein, dass sie beim Passieren des Drehkreuzes keinen Vertragsänderungen zustimmen. Das Gericht bestätigt die Auffassung des vzbv, dass der Anbieter wettbewerbswidrig gehandelt hat", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Die RSG Group GmbH habe im Jahr 2022 versucht, in Fitnessstudios der Marke McFIT eine Preiserhöhung durch das Passieren des Drehkreuzes herbeizuführen. Der Anbieter habe darüber unter anderem per Aufsteller im Eingangsbereich der Studios informiert, so der vzbv.

Das LG Bamberg spreche von einer aggressiven geschäftlichen Handlung, da die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher unzulässig beeinflusst worden sei. Mitglieder hätten die Studios nur über die Drehkreuze betreten können. Indem das Passieren des Drehkreuzes aber als Zustimmung gewertet wurde, hätten sie vor der Entscheidung, die Preiserhöhung mit dem Betreten des Studios zu akzeptieren oder nicht trainieren zu können, gestanden.

Laut Gericht sei zudem zu berücksichtigten, dass viele Mitglieder von der Preiserhöhung erstmals beim Betreten des Studios erfahren haben. Dadurch seien sie nicht vorbereitet gewesen und durch die Aushänge überrumpelt worden.

Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 22.04.2024 zu Landgericht Bamberg, Urteil vom 15.03.2024, 13 O 730/22, nicht rechtskräftig