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03.12.2024

Häusliche Gewalt: Elektronische Fußfessel für Täter geplant

Das Bundesjustizministerium will den Kampf gegen häusliche Gewalt verstärken und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwei Maßnahmen vorsieht: Die elektronische Fußfessel für Täter und deren verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen. Diese Maßnahmen sollen im Gewaltschutzgesetz geregelt werden.

Familiengerichte sollen demnach die Möglichkeit bekommen, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Täter sollen also eine so genannte elektronische Fußfessel bekommen können. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollen sie davon abgehalten werden, gegen eine Gewaltschutzanordnung, beispielsweise ein Abstandsgebot oder ein Aufenthaltsverbot an einem bestimmten Ort, zu verstoßen. Kommt es gleichwohl zum Verstoß, soll die Polizei unmittelbar eingreifen und im Einzelfall ein Zusammentreffen von Täter und Opfer verhindern können. Es soll auch die Möglichkeit geben, dass die Opfer ebenfalls mit einem Gerät ausgestattet werden, das anzeigt, wenn der Täter die Gewaltschutzanordnung verletzt.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung muss nach dem Gesetzentwurf unerlässlich sein, um die Befolgung einer Gewaltschutzanordnung zu kontrollieren. Sie soll durch die Familiengerichte ausgesprochen werden können, wenn eine Gewaltschutzanordnung erlassen wird, ohne dass das Opfer die Aufenthaltsüberwachung beantragen muss. Die Maßnahme soll stets befristet sein: Eine Anordnung darf für höchstens drei Monate erfolgen, sie kann aber um weitere drei Monate verlängert werden, sofern die Gefahr für das Opfer fortbesteht.

Als zweite Maßnahme sollen die Familiengerichte die Möglichkeit bekommen, Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskurs zu verpflichten. Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen.

Bundesjustizministerium, PM vom 02.12.2024