03.12.2024
Mehr Geld im Dezember: Weil der Bundesrat Ende November einer rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags zugestimmt hat, können Arbeitnehmer zum Jahresende mit einem etwas höheren Nettogehalt rechnen. Ebenfalls betroffen von der Erhöhung sind Rentner. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details.
Der Grundfreibetrag steige rückwirkend zum 01.01.2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende und um 360 Euro auf 23.568 Euro für Ehepaare. Dadurch hätten Arbeitnehmer in den ersten elf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer abgezogen bekommen. Dieses Geld erhalten sie laut VLH nun zurück. Die rückwirkende Begünstigung werde bei der Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt. Dabei werde die Erhöhung von 180 Euro auf einen Schlag berücksichtigt, wodurch das Nettogehalt im letzten Monat des Jahres höher ausfalle als in den Monaten davor.
Ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2024 sei der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht worden. Das wirkt sich laut VLH jedoch nicht direkt auf die Dezember-Abrechnung aus.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags wirke sich teilweise auch auf Ruheständler aus. Denn Rentner müssten eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Sie seien also für 2024 erst ab einem Gesamtbetrag ihrer Einkünfte von 11.784 Euro zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und nicht schon ab der bisherigen Höhe des Grundfreibetrags von 11.604 Euro.
Beim Grundfreibetrag handelt es sich nicht um eine Summe, die Steuerzahlern ausbezahlt wird, erläutert die VLH abschließend. Vielmehr handele es sich um einen Freibetrag, der auf Grundlage des Existenzminimumberichts definiert wird, also um einen Betrag, der allen Einkommensteuerpflichtigen zur Verfügung stehen muss, um sich lebensnotwendige Dinge auch tatsächlich leisten zu können. Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, müsse keine Einkommensteuer zahlen. Verdiene man doch mehr, werde erst ab der Summe oberhalb des Grundfreibetrags Einkommensteuer fällig.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 02.12.2024