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03.12.2024

Einkünfte aus Kapitalvermögen: Bestimmte Verlustverrechnungsbeschränkungen abgeschafft

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde beschlossen, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und die Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei den Kapitaleinkünften entfallen. § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG wurden aufgehoben.

Wie das Landesamt für Steuern (LfSt) Bayern weiter mitteilt, betrifft die Gesetzesänderung alle offenen Fälle. Fälle, die von der Änderung betroffen sind, müssten bis zur Anpassung des Einkommensteuerberechnungsprogrammes von der Bearbeitung durch die Finanzämter zurückgestellt werden. Die Bearbeitung der betroffenen Fälle werde wieder aufgenommen, nachdem der Programmeinsatz erfolgt ist. Das LfSt bittet daher darum, von Anfragen über den Arbeitsstand abzusehen.

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 02.12.2024