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27.02.2026

Bachelorarbeit: Wegen unzulässiger KI-Nutzung nicht bestanden

Obacht beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an der Uni: Dies kann dazu führen, dass Prüfungsleistungen als "nicht bestanden" bewertet werden. Dass das rechtens ist, hat das Verwaltungsgericht (VG) Kassel bestätigt.

Zwei Studierende hatten geklagt, weil die Universität Kassel Prüfungsleistungen (eine Bachelorarbeit im Fach Informatik und eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht) für "nicht bestanden" erklärt und die Studierenden wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von KI auch von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen hatte.

Das VG hat diese Bewertungen der Universität bestätigt, weil sich die Studierenden – so auch zur Überzeugung des Gerichts – unerlaubter Hilfsmittel bedient haben. Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt.

Das VG hat gegen beide Urteile wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen.

Verwaltungsgericht Kassel, Urteile vom 25.02.2026, 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS, nicht rechtskräftig