20.03.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vorgelegt. Es geht um eine Entlastung der Airlines bei der Luftverkehrsteuer.
In ihrem Koalitionsvertrag hätten Union und SPD als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 01.05.2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) zurückzunehmen zu.
Nach dem Entwurf sollen die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze in § 11 Absatz 1 LuftVStG zum 01.07.2026 auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 01.05.2024 gesenkt werden.
Konkret soll der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 1 LuftVStG von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt werden; der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 2 von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 3 LuftVStG von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.
Bundesfinanzministerium, PM vom 18.03.2026