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11.06.2026

Hassprediger: Verurteilung wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig

Ein 34 Jahre alter Österreicher muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro wegen Volksverhetzung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Revision des Mannes verworfen hat.

Der Laienprediger hatte im Juni 2023 in der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim, einem im März 2023 gegründeten Ableger der in den USA ansässigen "Faithful Word Baptist Church", vor maximal 15 Zuhörern eine Predigt mit dem Titel "Gott hasst Menschen" gehalten. Die Predigt wurde im Internet gestreamt und war anschließend bis mindestens 22.08.2023 auf verschiedenen Portalen abrufbar.

Wegen des Inhalts der Predigt hatte das Amtsgericht Pforzheim den Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Dessen hiergegen gerichtete Berufung, mit der er einen Freispruch erstrebte, verwarf das Landgericht (LG) Karlsruhe. Auch die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte vor dem LG – abgesehen von einer geringfügigen Erhöhung des einzelnen Tagessatzes auf 45 Euro – keinen Erfolg.

Nach der Beurteilung des LG hat der Österreicher in seiner Predigt homosexuelle und queere Menschen in einer Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, beschimpft, böswilligt verächtlich gemacht und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen. Dies kam für das LG insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass er Homosexuelle "oder diese ganzen anderen Geschlechter, die es gibt", unter anderem als von Gott unwiderruflich abgelehnte, "verworfene" Menschen bezeichnete, die er mit weggeworfenem Müll verglich, der in die "Müllverbrennung" gehöre. Auch die Aussage, diese Menschen hätten "den Tod verdient und sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden", bezog sich in den Augen des LG nach dem Kontext eindeutig auf homosexuelle und queere Menschen. Damit habe er diese als minderwertig, verachtenswert und lebensunwürdig dargestellt. Dies erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Die gegen das Urteil des LG durch den Prediger eingelegte Revision hatte vor dem OLG Karlsruhe keinen Erfolg. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Weitere Rechtsmittel sind nicht eröffnet. Die Verurteilung des Laienpredigers ist damit rechtskräftig.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2026, 1 QRs 340 SRs 134/26, rechtskräftig