07.07.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt eine neue Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vor, die die bisherige Grundlage von 2013 aktualisiert.
Das deutsche Abkommensnetz im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen umfasse derzeit DBA mit mehr als 90 Staaten. Ungeachtet des Einflusses der Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Vereinten Nationen würden DBA in einem intensiven Verhandlungsprozess individuell zwischen zwei Vertragsstaaten ausgehandelt, informiert das BMF. Die Verhandlungsgrundlage diene der Bundesregierung dabei als Ausgangspunkt für Verhandlungen mit einem ausländischen Staat. Sie ist laut BMF in deutscher und englischer Sprache verfügbar.
Mit Aktualisierung 2026 seien gegenüber der 2013 veröffentlichten Verhandlungsgrundlage insbesondere die Änderungen am OECD-Musterabkommen 2017 berücksichtigt worden, die überwiegend auf den Ergebnissen des G20/OECD-Projekts zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, so genanntes BEPS-Projekt) beruhen und zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen umsetzen. Zudem sei die Verhandlungsgrundlage an Änderungen im innerstaatlichen Steuerrecht angepasst worden.
Das BMF weist darauf hin, dass die Verhandlungsgrundlage kein "starres Muster" ist. Vielmehr sei bei Abkommensverhandlungen stets eine an den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ausgerichtete Abwägung der Wettbewerbsinteressen des inländischen Wirtschaftsstandortes, der Auslandsaktivitäten exportorientierter deutscher Unternehmen sowie der Sicherung des deutschen Besteuerungsinteresses vorzunehmen. Aufgrund der Unterschiede im innerstaatlichen Recht und der jeweiligen nationalen Abkommenspolitik des anderen Vertragsstaats unterschieden sich daher, je nach Verhandlungssituation, Form und Inhalt der DBA-Regelungen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 03.07.2026