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17.07.2026

Freizeitmesse: Kein Schadensersatz nach Sturz von Balance Board

Ein Besucher einer Freizeitmesse erhält nach einem Sturz von einem Balance Board weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz. Das Landgericht (LG) München I wies die Klage eines Mannes ab, der sich 2024 beim Testen des Sportgeräts schwer verletzt hatte.

Der Mann war ohne vorherige Einweisung auf ein Balance Board gestiegen. Er stürzte und zog sich Verletzungen zu, die zwei Notoperationen sowie eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Dem Hersteller des Boards warf er unter anderem vor, die Messebesucher nicht ausreichend auf die Sturzgefahr hingewiesen und keine Einweisung angeboten zu haben.

Das Gericht sah die Verkehrssicherungspflicht jedoch nicht verletzt. Die Sturzgefahr eines Balance Boards sei offensichtlich und allgemein bekannt. Besucher müssten ihre eigenen Fähigkeiten realistisch einschätzen. Der Mann habe das Gerät eigenverantwortlich genutzt, obwohl Mitarbeiter für Fragen und Erläuterungen bereitstanden.

Da keine Pflichtverletzung des Herstellers feststellbar war, hat das LG München I die Klage vollständig abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht München I, Urteil vom 26.05.2026, 32 O 10198/25, rechtskräftig