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21.07.2026

Arbeitsförderung: Soll digitaler und moderner werden

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Ziel ist es, die Bundesagentur für Arbeit moderner aufzustellen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Vermittlung in Beschäftigung und Weiterbildung zu stärken.

Künftig sollen Anträge nach dem Prinzip "digital first" vorrangig online gestellt werden. Auch die Arbeitslosmeldung soll überwiegend digital erfolgen und nutzerfreundlicher werden. Unternehmen müssen Anträge auf Kurzarbeitergeld künftig elektronisch einreichen. Beratungsgespräche sollen zudem häufiger per Video stattfinden können.

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung auch neue Impulse, um Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. Geplant ist unter anderem eine so genannte Beschäftigungserprobung, die einen direkten Übergang von einem Job in den nächsten erleichtern soll. Darüber hinaus wird die berufliche Weiterbildung gestärkt.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, dass nahtlose Wechsel zwischen Beschäftigungen Fachkräfte schneller in Branchen bringen, in denen sie gebraucht werden, und so Arbeitslosigkeit verhindern können.

Weitere Maßnahmen betreffen die Digitalisierung des Arbeitsschutzes, Erleichterungen für Selbstständige beim Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sowie die weitere Digitalisierung interner Abläufe der Bundesagentur für Arbeit. Der Gesetzentwurf ist Teil des Entlastungskabinetts zum Bürokratieabbau.

Bundesregierung, PM vom 15.07.2026