26.10.2026
Das Europäische Parlament hat einen Initiativbericht zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs verabschiedet. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fällt jedoch ein vernichtendes Urteil: Der Bericht enthalte wenig Substanz und greife an zentralen Stellen zu kurz.
Besonders kritisch sieht der Verband die im Bericht geäußerte Kritik an so genannten Enablern, also Berufsgruppen wie Buchhaltern, Rechtsanwälten und Brokern, denen eine Rolle bei der Einrichtung komplexer Unternehmensstrukturen für Umsatzsteuerkarusselle zugeschrieben wird. Die daraus abgeleitete Forderung nach einer stärkeren Umsetzung geldwäscherechtlicher Transparenzvorschriften gehe am eigentlichen Problem vorbei. Mehrwertsteuerkarusselle seien vor allem Steuerdelikte, wirksam bekämpfen ließen sie sich durch Maßnahmen wie das Reverse-Charge-Verfahren, Echtzeit-Meldesysteme oder eine strengere Umsatzsteuerregistrierung.
Positiv wertet der DStV zwar das Bekenntnis des EU-Parlaments zum Reverse-Charge-Verfahren als Instrument der Betrugsbekämpfung. Die Forderung nach einer möglichen Ausweitung komme jedoch zu spät. Die EU-Kommission habe ihren Vorschlag zur Verlängerung des Verfahrens bereits vorgelegt, ohne die vom Verband geforderte Ausdehnung auf weitere betrugsanfällige Bereiche vorzusehen.
Insgesamt bescheinigt der DStV dem Bericht erhebliche handwerkliche Mängel und mangelnde praktische Relevanz. Der politische Wert des Papiers gehe kaum über den des bedruckten Papiers hinaus. Als Fazit zieht der Verband einen ironischen Vergleich mit der Fernsehsendung "Bares für Rares": Der Initiativbericht sei allenfalls seinen Papierwert wert.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.10.2026