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29.10.2026

Anwendungserlass zur Abgabenordnung: Wurde zu § 146a AO neu gefasst

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat insbesondere aufgrund der Neufassung der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) 3.0 den Anwendungserlass zu § 146a Abgabenordnung (AO) mit Wirkung zum 01.01.2029 neu gefasst. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.

Werde die DSFinV-K 3.0 schon vor dem 1.1.2029 angewendet (siehe Tz. 5 der DSFinV-K 3.0), so sei auch der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a in der Fassung vom 01.01.2029 schon anzuwenden.

Das BMF hat die Neufassung des Anwendungserlasses auf seinen Seiten (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei veröffentlicht.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 29.10.2026 zu Bundesfinanzministerium, Schreiben vom