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29.11.2023

Hähnchen aus Sachsen-Anhalt: Bei Verkauf in Stuttgart nicht "regional"

Wiesenhof darf tiefgefrorene Hähnchen aus Sachsen-Anhalt nicht mit der Werbeaussage "von regionalen Höfen" bewerben, wenn das Hähnchen beispielsweise in Stuttgart verkauft wird. Dies ist laut Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg nun rechtskräftig entschieden.

Die Verbraucherzentrale beanstandete die Werbung auf einer Verpackung für ein Hähnchen. Nach Angaben der VZ hatte Wiesenhof auf der Schauseite der Verpackung mit der Aussage "Deutsches Geflügel von regionalen Höfen" geworben. Das Hähnchen, das in einem Stuttgarter Supermarkt verkauft wurde, stammte jedoch aus Sachsen-Anhalt. Das erfuhren die Verbraucher allerdings nur auf einem kleinen Etikett am Verschluss.

Das Landgericht Oldenburg sah diese Werbung als irreführend an (Urteil vom 13.09.2022, 12 O 112/22). Wiesenhof legte erfolglos Berufung ein und danach eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Auch diese hatte keinen Erfolg. Wie die VZ mitteilt, hat Wiesenhof die beanstandete Werbung inzwischen geändert.

Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der VZ Baden-Württemberg, fordert zugleich, der Gesetzgeber müsse tätig werden. Denn Wiesenhof habe mit seiner Werbung "Deutsches Geflügel von regionalen Höfen" ausgenutzt, dass es keine gesetzliche Regelung für Regionalwerbung gibt.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 28.11.2023