03.12.2024
Mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 soll ein Schritt hin zur Digitalisierung des Rechnungswesens in Deutschland vollzogen werden. Als weiteren Schritt bei der Digitalisierung nennt das Finanzministerium Baden-Württemberg, dass ab 01.01.2025 die elektronische Rechnung verpflichtend zwischen inländischen Unternehmern eingeführt wird.
Der Verpflichtung gehe stufenweise eine Übergangsregelung voraus. Erst ab dem 01.01.2028 werde das Ausstellen von E-Rechnungen tatsächlich für alle inländischen Unternehmer vorgeschrieben. Vorerst seien Papier- und pdf-Rechnungen also noch erlaubt. Ab dem 01.01.2025 müsse jedoch jeder Unternehmer E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dafür reiche ein normales E-Mail-Postfach aus.
Umsätze an private Endverbraucher, Kleinbetragsrechnungen sowie Fahrausweise seien ebenso wie bestimmte steuerfreie Umsätze (zum Beispiel steuerfreie Grundstücksvermietungen) nicht betroffen. Auch für Umsätze zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen gelte die E-Rechnungspflicht nicht. In all diesen Fällen könnten Unternehmer auch über die Übergangsfristen hinaus weiterhin Papier- und pdf-Rechnungen ausstellen.
Die Einführung der E-Rechnung geht laut Finanzministerium auf das Wachstumschancengesetz zurück. Deutschland folge damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten, die eine E-Rechnung ebenfalls zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr machen. Das Bundesfinanzministerium habe hierzu die FAQ "Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025" bereitgestellt.
Finanzministerium Baden-Württemberg, Internetseite vom Dezember 2024