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01.07.2025

Abnehmspritze: Nicht auf Kosten der Krankenkasse

Eine gesetzlich Krankenversicherte hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Abnehmspritze gegenüber der Krankenkasse. Das hat das Sozialgericht (SG) Mainz entschieden.

Eine Frau begehrte von ihrer Krankenkasse erfolglos die Übernahme der Kosten für das Mittel "Wegovy". Das SG Mainz hat die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse bestätigt. Bei "Wegovy" handele es sich um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein so genanntes Lifestyle-Produkt. Ein solches sei von der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Das hält das VG Mainz auch für verfassungsgemäß. Die gesetzlichen Krankenkassen seien nicht durch die Verfassung verpflichtet, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei. Anders sei dies gegebenenfalls nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen. Ein solcher Fall liege bei der Klägerin nicht vor.

Sozialgericht Mainz, S 7 KR 76/24"