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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

18.05.2026

Corona-Teststellenbetreiberin: Muss mehr als vier Millionen Euro zurückzahlen

Sie hat die Dokumentationspflichten der Coronavirus-Testverordnung nicht eingehalten. Deswegen kann eine Betreiberin von Corona-Testzentren keine weitere Vergütung für die zwischen Juli 2021 und April 2023 durchgeführten Corona-Tests verlangen und muss bereits ausgezahlte Leistungen in Höhe von über vier Millionen Euro zurückzahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden. mehr...

18.05.2026

Einkommensteuer: Steuerzahlerbund BdSt fordert zügige und durchgreifende Tarifreform

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) setzt sich für eine durchgreifende Tarifreform bei der Einkommensteuer ein. Schluss mit dem "Klein-klein" einer so genannten "Entlastungsprämie", fordert er. Er hat dabei die deutsche Wirtschaft im Blick. Eine grundlegende Reform könnte aus Sicht des BdSt "wertvolle Wachstumsimpulse" setzen. mehr...

18.05.2026

Gewinne aus Zeit vor Gesellschaftsauflösung nach Liquidationsbeginn: Abzugssteuern auf Ausschüttungen vollständig zu erstatten

Im Zusammenhang mit der Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen einer inländischen Tochterkapitalgesellschaft an ihre EU-Muttergesellschaft hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass diese Ausschüttungen nicht nach § 43b Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) von der Steuerentlastung ausgeschlossen sind, wenn es sich um Gewinne handelt, die zwar nach Liquidationsbegi... mehr...

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