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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

26.08.2026

Amokfahrt Trier: Land muss nicht für Schmerzensgeld aufkommen

Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht verpflichtet, die Erfüllung des einem Polizeibeamten gegen den Verursacher der Amokfahrt in Trier zuerkannten Schmerzensgeldanspruch zu übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier entschieden. Die Klage eines Polizeibeamten wies es ab. mehr...

26.08.2026

Cannabisblüten: Nicht mehr zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung

Das Sozialgericht (SG) Frankfurt am Main hat den Eilantrag einer Patientin auf weitere Kostenübernahme von Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung abgelehnt. Die Frau, die nach eigenen Angaben seit rund drei Jahren wegen einer schweren neurologischen Erkrankung mit Cannabisblüten behandelt wird, hatte gegen den Wegfall dieser Leistung im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsges... mehr...

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Dienstschlüssel vergessen: Möglicher Wegeunfall nach Umdrehen?

Das Bundessozialgericht (BSG) hat ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen. Streitig ist, ob ein Verkehrsunfall als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. mehr...

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