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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

04.09.2026

Finanzamts-Post wird verständlicher: Hunderte Standardschreiben bearbeitet

Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit Bund und Ländern mehr als 730 Standardtexte der Finanzverwaltung in verständlichere Sprache übertragen. Ziel ist es, dass Bürger Schreiben der Finanzämter leichter verstehen und schneller erkennen, was von ihnen erwartet wird. mehr...

04.09.2026

Beiträge an einen Schulförderverein: Können als Schulgeld steuerlich abziehbar sein

Auch Beiträge von Eltern an einen Förderverein der Privatschule ihrer Kinder können unter Umständen als Schulgeld im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich berücksichtigt werden können. Nach dieser Vorschrift können – unter weiteren Voraussetzungen – 30 Prozent des Schulgelds, höchstens 5.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben abgezogen werden. Nicht begünstigt s... mehr...

04.09.2026

Gaststätten-Betrieb: Erhebliche Steuerrückstände können entgegenstehen

Erhebliche Steuerschulden können zur Untersagung einer gaststättenrechtlichen Tätigkeit führen. Das bekam eine GmbH zu spüren, die zwei Gaststätten in Wetzlar betrieb. Nachdem das Finanzamt Rückstände in sechsstelliger Höhe mitgeteilt hatte, untersagte die Stadt den Gaststättenbetrieb. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Hessen in einem Eilverfahren entschied. mehr...

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