Herzlich Willkommen!

 

 

Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

16.09.2026

Dauerhaft unverwertbare Verluste: Können Steuer mindern

Können nicht verrechenbare Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zu einer abweichenden Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen führen? Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg meint Ja. mehr...

16.09.2026

Einfuhrumsatzsteuer: Verrechnungsmodell "wichtiges Signal für den Standort Deutschland"

Als "wichtiges Signal für den Standort Deutschland und den Bürokratieabbau" wertet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) den auf der Finanzministerkonferenz getroffenen Beschluss, bei der Einfuhrumsatzsteuer ein Verrechnungsmodell einzuführen. Der DStV habe das "seit Jahren" gefordert. Nun müsse der Gesetzgeber den Beschluss zügig umsetzen. mehr...

16.09.2026

Feuerwehr-Ehrenamt: Mecklenburg-Vorpommern regelt Steuerfreiheit neu

Ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mehr Klarheit bei der steuerlichen Behandlung ihrer Aufwandsentschädigungen. Das Finanzministerium hat hierzu einen neuen Erlass veröffentlicht, der rückwirkend zum 01.01.2026 gilt. mehr...

Weitere Artikel anzeigen

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Jetzt kontaktieren