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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

14.08.2026

Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023 veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 veröffentlicht. Zur Information ist außerdem eine Änderungsfassung beigefügt, aus der die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung ersichtlich sind. mehr...

14.08.2026

Asbestverdacht beim Hauskauf: Kein Geld zurück ohne nachweisbare Arglist

Wer ein älteres Haus kauft und später einen Mangel entdeckt, kann nicht ohne Weiteres Schadensersatz verlangen. Das gilt insbesondere dann, wenn im notariellen Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn der Verkäufer den Mangel kannte und ihn arglistig verschwiegen hat. mehr...

14.08.2026

Automatenläden in Nürnberger Altstadt: Teilschließung an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft

Die in der Nürnberger Ladenöffnungsverordnung geregelte Schließung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten in der Altstadt von 0:00 bis 6:00 Uhr und von 20:00 bis 24:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 7. August 2026 in einem Eilverfahren entschieden. mehr...

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